Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vom 02.10.2019
- §1 Allgemeines / Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Novia Hebammen PartG mbB (im Folgenden, die „Hebammenpraxis“) und der Interessentin bzw. Teilnehmerin in Form eines Behandlungs- oder Dienstleistungsvertrages. Der Umfang der Leistungen der Hebammenpraxis (Ort, Zeit, Dauer, Thema der Veranstaltung) ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung in der zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Fassung auf der Internetseite der Hebammenpraxis (www.novia-hebammen.de).
Soweit in den AGB die weibliche Form der Anrede verwendet wird, dient dies der sprachlichen Vereinfachung. Die AGB gelten gleichermaßen für männliche und weibliche oder juristische Personen. Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsschluss gültige Fassung.
- § 2 Vertragsschluss
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Die Ankündigung einer Veranstaltung durch die Hebammenpraxis insbesondere auf der Internetseite und auf sonstigen Werbeträgern ist zunächst unverbindlich. Eine Anmeldung zu Kursen mit freien Plätzen erfolgt ausschließlich über das Internet-Buchungssystem auf der Internetseite der Hebammenpraxis. Mit der Auswahl „Jetzt kostenpflichtig buchen“ gibt die Interessentin ihr Angebot zum Abschluss des Vertrags ab. Mit Klicken der Auswahl „Jetzt kostenpflichtig buchen“ erklärt die Interessentin zudem, dass sie die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzgrundverordnung zur Kenntnis genommen hat.
Die Interessentin versichert zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mindestens 18 Jahre zu sein. Bezüglich des Umfangs der angebotenen Leistungen wird auf die jeweilige Leistungsbeschreibung auf der Webseite Bezug genommen.
Es erfolgt eine automatisierte Rückmeldung an die Interessentin. Nach Prüfung der Anmeldung erfolgt per E-Mail die Zusendung einer Anmeldebestätigung (Annahmeerklärung) durch die Hebammenpraxis. Mit Zusendung dieser Anmeldebestätigung kommt der Vertrag rechtsgültig zustande.
Erst mit der Bestätigung der Kursplatzreservierung per automatisierter E-Mail-Funktion wird der Kursplatz von der Hebammenpraxis fest zugesagt.
Die Kommunikation zwischen der Hebammenpraxis und der Teilnehmerin erfolgt vorwiegend per automatisierter E-Mail. Der Teilnehmerin wird angeraten, die E-Mail-Adresse der Hebammenpraxis in ihrem Spam-Filter freizuschalten und das Spam-Postfach regelmäßig auf Posteingang der Hebammenpraxis hin zu kontrollieren. Die Teilnehmerin verpflichtet sich, der Hebammenpraxis eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen Daten mitzuteilen. Eine Kursteilnahme ist nur für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmerinnen möglich. Die Mindestzahl der Teilnehmerinnen wird in der Ankündigung des Kurses angegeben. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sobald die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist, wird dies im Anmeldeprozess des Online- Buchungsprogrammes angezeigt. Neue Anmeldungen sind ab diesem Zeitpunkt über das Online-Anmeldeformular aus technischen Gründen nicht mehr möglich.
Nach Absprache kann in begründeten Ausnahmefällen eine Anmeldung auch auf anderem Wege als über die Internetseite erfolgen. In diesem Ausnahmefall teilt die Interessentin der Hebammenpraxis ihre E-Mail-Adresse für die weitere Kommunikation mit (info@novia-hebammen.de).
Die Hebammenpraxis übersendet in diesem Fall per E-Mail diese AGB der Hebammenpraxis sowie die gesamten Vertragsunterlagen an die Interessentin. Diese teilt daraufhin per E-Mail ihre Anmeldung zum namentlich bestimmten Kurs mit, und übermittelt ihre persönlichen sowie abrechnungsrelevanten Daten per Stammdatenblatt. Des Weiteren hat die Anmeldende ausdrücklich zu erklären, dass die von der Hebammenpraxis zugesandten AGB gelesen wurden und akzeptiert werden. Mit Zusendung der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande und die Teilnehmerin ist für die Teilnahme verbindlich angemeldet.
- § 3 Kursangebot und Kursort
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(1) Die Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die Hebammenpraxis vor, den Kurs bis drei Tage vor dem eigentlichen Kursbeginn abzusagen.
(2) Die Hebammenpraxis behält sich das Verlegen des Kursortes in einem zumutbaren Umkreis des ursprünglichen Kursortes vor.
- § 4 Ausfall von Kurseinheiten, Vertretung, sowie Ersatztermine
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(1) Die Hebammenpraxis behält sich vor einzelne Kurseinheiten oder ganze Kurse abzusagen. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmerinnen werden durch die Kursabsage nicht begründet.
(2) Kann die Hebammenpraxis Kurseinheiten oder ganze Kurse nicht zu der angegebenen Zeit anbieten, wird ggf. ein Ersatztermin angeboten.
- § 5 Höhe und Zahlung der Kursgebühren / des Partnerbeitrags
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(1) Die Zahlung der Kursgebühren sowie des Partnerbeitrags erfolgt grundsätzlich per Bar Zahlung bei Kursbeginn oder per Paypal bei Buchung des Kurses.
(2) Die Kursgebühr wird bei gesetzlich versicherten Teilnehmerinnen, gemäß der aktuellen Kassen-Vergütungsvereinbarung nach §134a SGB V, direkt der Krankenkasse in Rechnung gestellt.
(3) Privat versicherte Teilnehmerinnen (Selbstzahlerinnen) erhalten eine private Rechnung über die Kursgebühren, gemäß der aktuellen privaten Hebammen-Gebührenordnungen des Bundeslandes Hessen. Diese ist innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, unabhängig ob, und wann durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB) erstattet wird.
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und bei der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebammenpraxis hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
- § 6 Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung
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(1) Auf eine Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung besteht kein Anspruch.
(2) Nur sofern zu Kursbeginn noch freie Kursplätze vorhanden sind, ist ggf. eine Teilnahme auch ohne Anmeldung möglich, wobei die Entscheidung darüber bei der Hebammenpraxis liegt.
- § 7 Körperlich geeigneter Zustand zur Kursteilnahme und Aufklärungspflicht
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(1) Die Teilnehmerinnen sind verpflichtet in einem für die Kurseinheit geeigneten körperlichen Zustand zu erscheinen.
(2) Der Hebammenpraxis sind vor Kursbeginn jegliche gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sowie alle schwangerschaftsspezifischen Umstände mitzuteilen, die sich auf den bevorstehenden Kurs auswirken können.
- § 8 Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung
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Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Die Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Novia Hebammen PartG mbB [Adresse und Kontaktdaten einfügen]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Darüber hinaus kann das Widerrufsrecht über den dafür vorgesehenen Widerrufsbutton in der Bestätigungsmail verwendet werden.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Die Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei der Hebammenpraxis eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
- § 9 Kosten der Stornierung der Kursanmeldung, sowie Kosten für versäumte Kurseinheiten
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(1) Bei Stornierung / Widerruf der Kursanmeldung bis 6 Wochen vor Beginn des Kurses entstehen keine Kosten für die Teilnehmerin. Der Kursbeitrag wird der Teilnehmerin vollständig erstattet.
(2) Bei Stornierung / Widerruf der Kursanmeldung bis 4 Wochen vor Kursbeginn erhält die Teilnehmerin (sofern der Kursplatz nicht neu belegt werden kann) eine privat zu begleichende Rechnung über 50% der Kursgebühr und 50% des Partnerbeitrages.
(3) Bei späterer oder ganz ausbleibender Stornierung / Widerruf oder Fernbleiben von Kurseinheiten erhält die Teilnehmerin eine privat zu begleichende Rechnung über die vollständige Kursgebühr und den vollständigen Partnerbeitrag, auch wenn der Kurs von der Teilnehmerin nicht wahrgenommen wird.
Sollte eine Teilnahme am Kurs aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, so kann die Teilnehmerin versuchen, sich den von der Hebammenpraxis in Rechnung gestellten Betrag, von der Krankenkasse erstatten zu lassen. Die Hebammenpraxis übernimmt hierfür keine Verantwortung.
(4) Abwesenheit an Kursen ohne vorliegende fristgerechte Abmeldung zieht die Erhebung einer Ausfallgebühr in Höhe der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Kurspreise nach sich.
(5) Die Forderung der Ausfallgebühr richtet sich an die Person, die die Anmeldung für sich oder weitere Dritte Personen durchgeführt hat.
(6) Rechnungsempfänger über die Kosten der Stornierung ist die Person, die als Schwangere zum Kurs angemeldet ist. Es werden nur Stornierungen berücksichtigt, deren Eingang von der Hebammenpraxis schriftlich bestätigt wurde.
- § 10 Bild,- Film- und Tonaufnahmen und Nutzungsrechte
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Jegliche Anfertigung von Bild,- Film- und Tonaufnahmen insbesondere während laufender Kurse, unterliegen dem ausdrücklichen Einverständnis der Hebammenpraxis.
- § 11 Beschädigung von Eigentum von Teilnehmerinnen
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(1) Die Hebammenpraxis übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von Eigentum von Teilnehmerinnen (z.B. Brillen, Smartphones), wenn dieses während der Übungen beschädigt wird.
(2) Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(3) Die Hebammenpraxis übernimmt keine Haftung für mitgebrachte (Wert-) Gegenstände und Garderobe.
- § 12 Beschädigung der Gesundheit
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(1) Die Hebammenpraxis übernimmt keine Haftung für die Beschädigung der Gesundheit, wenn diese aus Situationen heraus erfolgt, die nicht im konkreten Zusammenhang mit den Übungsanleitungen steht.
(2) Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- § 13 Reklamation über Dienstleistungen der Hebammenpraxis
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Reklamationen bezüglich einer von einer Teilnehmerin empfundenen Schlechtleistung der Hebamme sind ihr schriftlich binnen zwei Wochen nach Kursende vorzutragen.
- § 14 Gerichtsstand
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Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
- §15 Salvatorische Klausel
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Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt. Selbiges gilt im Falle einer Lücke.